Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern und den Verbänden der Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern wurde eine neue Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf abgeschlossen.
Die SSB-Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft. Sie gilt für die ab diesem Zeitpunkt anfallenden Sprechstundenbedarfsanforderungen und ersetzt damit die Vereinbarung vom 01.01.2017.
Die neue SSB-Vereinbarung kann eingesehen werden über das KV-SafeNet unter:
KV-info → Download → Verträge und Vereinbarungen → Rubrik: weiter Verträge → Sprechstundenbedarf