Bei dieser Prüfung wird die arithmetische Abweichung zugrunde gelegt. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung orientiert sich an etwaigen arithmetischen Überschreitungen des Fachgruppendurchschnittes.
Bei der Gauß`schen Normalverteilung richtet sich die Wirtschaftlichkeitsprüfung an die etwaige Überschreitung von Standardabweichungen (S).
Die Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise eines Vertragsarztes kann anhand eines Vergleichs mit seinen Abrechnungswerten aus früheren Quartalen geprüft werden, sofern eine andere geeignete Prüfmethode hier nicht zur Verfügung steht.
Die repräsentative Einzelfallprüfung darf sich auf eine ausreichende repräsentative Stichprobe beschränken und den dabei festgestellten Kürzungsbetrag auf die Gesamtzahl hochrechnen. Hierbei geht das BSG von einer Anzahl von 20 % bzw. mindestens 100 Fällen aus.
Wegen der mit dieser Prüfmethode einhergehenden Unsicherheit ist von dem hochgerechneten Betrag ein Sicherheitsabschlag von 25 % abzuziehen.